Sprechzeiten:

Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr;
Dienstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

 

Geschäfts- bzw. Servicezeiten 

Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr und
Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

 

Kommen Sie außerhalb der Sprechzeiten, müssen Sie mit längeren Wartezeiten rechnen, da nachmittags nicht alle Arbeitsplätze besetzt sind. Entsprechendes gilt für die telefonische Erreichbarkeit der Serviceeinheiten. Bitte rufen Sie deshalb nach Möglichkeit vormittags an.

 

Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Gladbeck an der flexiblen Arbeitszeit teilnehmen. Aus diesem Grund kann es außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten dazu kommen, dass eine Abteilung nicht erreicht werden kann.

 

Für alle Nachlassangelegenheiten (z.B. Entgegennahme von Erbscheinsanträgen, Eröffnung von Testamenten oder Erbverträgen) ist stets ein Termin - gerne telefonisch – zu vereinbaren Hierbei erhalten Sie auch einen Hinweis auf ggf. beizubringende Unterlagen.

 

Für unaufschiebbar eilige Angelegenheiten ist das Dienstgebäude des Amtsgerichts Gladbeck von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.

 

Eine unaufschiebbar eilige Angelegenheit liegt in der Regel dann vor, wenn bis zur nächsten regulären Besuchs- und Servicezeit ein unwiederbringlicher Rechtsverlust droht.

Bitte melden Sie sich gegebenenfalls unter Hinweis auf die Eilbedürftigkeit telefonisch unter der Rufnummer 02043/697-0 (Zentrale) oder persönlich an der Pforte des Amtsgerichts Gladbeck.

Außerhalb der Geschäftszeiten ist für unaufschiebbare gerichtliche Maßnahmen das Amtsgericht Gelsenkirchen, Bochumer Straße 79, 45801 Gelsenkirchen zuständig.

 

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.