In Internet wird zurzeit ein Service angeboten, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vordrucks/Service nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und der Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet. Dies gilt auch für die Begleubigung der Erklärung durch einen Notar. (§ 6 KiAustrG in Verbindung mit § 124 und Ziffer 5 des Gebührnverzeichnisses Anlage 2 des Justizgesetzes NRW)