Im Internet wird zurzeit ein Service außerhalb der Justiz beworben, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vordrucks/Service kein Angebot der Justiz ist und auch nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und der Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet.

Vielmehr handelt es sich dabei um einen Kaufvertrag bzw. eine Beauftragung Dritter, die separat gezahlt werden müssen.

Dies gilt auch für die Beglaubigung der Erklärung durch einen Notar (§ 6 KiAustrG in Verbindung mit § 124 und Ziffer 5 des Gebührenverzeichnisses Anlage 2 des Justizgesetzes NRW).