Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten zu prüfen, ob für ihre Anliegen beim Amtsgericht Gladbeck ein Besuch vor Ort oder ein direkter Kontakt notwendig ist.
Sollten sie Ihr eigenes Anliegen per Telefon, Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen können, so bittet das Amtsgericht Gladbeck, dies zu tun.
Sofern das Anliegen zwingend persönlich vorgetragen werden muss, kann eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erfolgen, und zwar unter der zentralen Rufnummer (02043 697-0) oder direkt der Durchwahl-Nummer der betreffenden Abteilung .
Diese finden Sie im Schreiben des Amtsgerichts oder unter dem Link: Telefonliste
Ladungen zu Gerichtsterminen haben weiterhin Bestand.
Für aktuelle Informationen, auch zu den weiterhin stattfindenden öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen, verweist das Amtsgericht Gladbeck auf nachstehenden Link: Sitzungstermine des Amtsgerichts Gladbeck
Die aktuell ergriffenen Maßnahmen gegen Infektionskrankheiten nehmen Sie bitte dem Hinweisblatt.