Warnung zu falschen Zahlungsaufforderungen für das Handelsregister und von einem Gerichtsvollzieher
Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister.
Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „RegisterPortal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf.
Weiterhin sind die Schriftsätze zum Großteil mit dem Bundesadler versehen. Rechnungen die von den Behörden der Justiz NRW ausgestellt werden, enthalten hingegen grundsätzlich nur das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen.
Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts.
Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.
Zudem wurde aktuell ein neuartiger Betrugesversuch bekannt bezogen auf Gerichtsvollzieher.
So wird unter dem Namen des Gerichtsvollziehers Ludger Roth aus Frankfurt ein gefälschtes Mahnschreiben mit gefälschtem Dienstsiegel und gefälschter Unterschrift des Gerichtsvollziehers versandt, der angebliche Forderungen der Deutscvhen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV), der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der EOS Deutscher Inkasso-Dienst gmbH (EOS DID) versandt. Die Rechnungen enthalten eine nicht-deutsche IBAN, es werden verschiedene italienische und spanische Bankvwerbindungen genutzt.
Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie ggfs. die Angaben mit der evtl. bisherigen Korrespondenz. Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Mahnung angegebene Telefonnummer, sondern wenden sich über öffentliche Kanäle an das Amtsgericht, dem der Gerichtsvollzieher angehört. Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen in der Mahnung zu kontaktieren.
