Durch Rechtsverordnung des Ministers der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.09.2021 ist ab dem 01.10.2021 bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen ein konzentrierter Bereitschaftsdienst für die Bezirke der Amtsgerichte Gelsenkirchen, Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl eingerichtet worden.

 

Damit ist das Amtsgericht Gelsenkirchen ab dem 01.10.2021 zentral für alle unaufschiebbaren Angelegenheiten aus allen genannten Amtsgerichtsbezirken außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten zuständig.