Schiedspersonen für Gladbeck

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 3 Schiedsamtsbezirke vorhanden
NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Stobbe, RainerIm Ort 6
45966 Gladbeck
Tel.-Nr.: 02043 56836
Bezirk I
1.Vertretung:
Sommer, Thomas
Rentforter Straße 29
45964 Gladbeck
Mobil: 0172 5944868
Sommer, ThomasRentforter Straße 29
45964 Gladbeck
Mobil: 0172 5944868
Bezirk II
1.Vertretung:
Nienhaus, Jörg
Buterweg 51
45968 Gladbeck
Mobil: 0178 8050028
E-Mail: Joerg.nienhaus@schiedsmann.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Nienhaus, JörgButerweg 51
45968 Gladbeck
Mobil: 0178 8050028
E-Mail: Joerg.nienhaus@schiedsmann.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Bezirk III
1.Vertretung:
Stobbe, Rainer
Im Ort 6
45966 Gladbeck
Tel.-Nr.: 02043 56836
Weitere anerkannte Gütestellen für Gladbeck
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Stadt Gladbeck
Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck
Tel.-Nr.: 02043 99-0 , Telefax: 02043 99-1111
E-Mail: rathaus@stadt-gladbeck.de

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Weitere Informationen

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