Schiedspersonen für Gladbeck

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 3 Schiedsamtsbezirke vorhanden
NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Stobbe, RainerIm Ort 6
45966 Gladbeck
Tel.-Nr.: 02043 56836
Bezirk I
1.Vertretung:
Hadzimusic, Susanne
Durchholzstr. 1
45964 Gladbeck
Mobil: 0162 3274603
Hadzimusic, SusanneDurchholzstr. 1
45964 Gladbeck
Mobil: 0162 3274603
Bezirk II
1.Vertretung:
Nienhaus, Jörg
Buterweg 51
45968 Gladbeck
Mobil: 0178 8050028
E-Mail: Joerg.nienhaus@schiedsmann.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Nienhaus, JörgButerweg 51
45968 Gladbeck
Mobil: 0178 8050028
E-Mail: Joerg.nienhaus@schiedsmann.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Bezirk III
1.Vertretung:
Stobbe, Rainer
Im Ort 6
45966 Gladbeck
Tel.-Nr.: 02043 56836
Weitere anerkannte Gütestellen für Gladbeck
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Stadt Gladbeck
Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck
Tel.-Nr.: 02043 99-0 , Telefax: 02043 99-1111
E-Mail: rathaus@stadt-gladbeck.de

Keine aktuellen Daten ?

Es ist nicht auszuschließen, dass die in der Datenbank enthaltenen Angaben nicht immer aktuell sind.
Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter streitschlichtung@jm.nrw.de E-Mail-Symbol zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.

Weitere Informationen

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