Sprechzeiten:
Montag sowie Mittwoch bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Dienstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Für unaufschiebbar eilige Angelegenheiten ist das Dienstgebäude des Amtsgerichts Gladbeck von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.
Eine unaufschiebbar eilige Angelegenheit liegt in der Regel dann vor, wenn bis zur nächsten regulären Besuchs- und Servicezeit ein unwiederbringlicher Rechtsverlust droht.
Bitte melden Sie sich gegebenenfalls unter Hinweis auf die Eilbedürftigkeit telefonisch unter der Rufnummer 02043/697-0 (Zentrale) oder persönlich an der Pforte des Amtsgerichts Gladbeck.
Zahlstelle
Die Zahlstelle des Amtsgerichts ist für Bareinzahlungen und Barauszahlungen montags bis freitags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen:
Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über die Öffnungs- und Sprechzeiten hinaus möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen ggf. an das Personal in der Eingangskontrolle.
Öffnungszeit für besondere Berufsgruppen:
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr:
Gemäß § 2 der Geschäftsordnung für die Gerichts und die Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen gelten die Beschränkungen der allgemeinen Sprechzeiten nicht für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe und ihre Hilfspersonen sowie für Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft.
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts Gladbeck an der flexiblen Arbeitszeit teilnehmen. Aus diesem Grund kann es außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten dazu kommen, dass eine Abteilung nicht erreicht werden kann.